ISK

Das institutionelle Schutzkonzept in der DPSG. Mitarbeiter*innen und Ehrenamtliche dafür zu sensibilisieren, Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt zu erkennen und diesen vorzubeugen, ist eine zentrale Aufgabe in der kirchlichen Jugendarbeit. Auch in der Verbandsarbeit der DPSG ist dies ein großes Ziel, an dem wir schon seit Jahren arbeiten.

§ 79 Absatz 2 Nr. 3 SGB VIII besagt, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Verantwortung einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung haben. Um dem gerecht zu werden, arbeiten auch wir in der DPSG Passau daran, im Bereich sexualisierte Gewalt möglichst alle uns zur Verfügung stehenden Elemente zu nutzen, um Fälle von sexualisierter Gewalt so weit wie möglich zu verhindern und so unsere Qualitätsstandards in diesem Bereich ständig auszubauen.

In Form eines schriftlichen institutionellen Schutzkonzepts sollen unsere Verbandsstrukturen anhand einer Risikoanalyse beleuchtet werden und daraus Handlungsschritte und -empfehlungen abgeleitet werden.

Wir wollen so viel Prävention wie möglich betreiben, um so wenig Intervention wie möglich leisten zu müssen.

Um dies zu erreichen, hat sich eine Arbeitsgruppe “ISK” gebildet, die für den Diözesanverband der DPSG ein istitutionelles Schutzkonzept erstellt. Dies soll für die Zukunft auch Grundlage für die Arbeit in den Stämmen vor Ort sein, damit jeder Stamm die Möglichkeit hat, anhand des Diözesankonzepts ein eigenes ISK zu erstellen, welches auf die Gegebenheiten der Ortsgruppe abgestimmt ist.

Für weitere Infos zu ISK und Prävention empfehlen wir die Internetauftritte von Bistum Passau, BDKJ Passau und des DPSG Bundesverbandes:

https://www.bistum-passau.de/beratung-seelsorge/praevention/institutionelles-schutzkonzept

https://www.bdkj-passau.de/themen/praevention-gegen-sexualisierte-gewalt.html

https://dpsg.de/de/praevention